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Aktuelles Schulkonzept Schule Veranstaltungen Schulanmeldung Aus- & Weiterbildung Aktion Sonnenschein Thüringen e.V.
Alle Kinder des Landes Thüringen können bei uns angemeldet werden. Die Anmeldung an unserer Schule ist jederzeit möglich.

Schulpflichtig werden in Thüringen alle Kinder in dem Jahr, in dem sie bis zum 1. August sechs Jahre alt werden.
Hospitation
Zum besseren Kennenlernen unseres Konzeptes bieten wir eine Hospitation in der Freiarbeit an, immer am Mittwoch, 8.00 - 10.30 Uhr. Anmeldung unter Telefon: 03643 -490038.

Weiterhin bieten wir einen Informations - Elternabend, einen Schnuppernachmittag und einen "Tag der offenen Tür" an.

Zur Anmeldung Ihres Kindes zum Schulbesuch an unserer Schule laden Sie das Anmeldeformular herunter und senden es an uns. Vielen Dank!

Bis zum Monat September des Jahres, dass vor dem Einschulungsjahr Ihres Kindes liegt, werden Sie von uns schriftlich zu einem Elternabend, zum "Tag der offenen Tür" und zum Aufnahmegespräch eingeladen.

Die Anmeldung für den Schulbesuch ist jederzeit möglich, sollte jedoch für das darauf übernächste Jahr bis 30.03. erfolgen.

Die Aufnahmegespräche mit den Eltern werden individuell vereinbart.

Der Termin des Informationselternabends für alle Interessierten wird im neuen Schuljahr bekannt gegeben.

Der Schulanfänger-Elternabend kurz vor Schuleintritt des Kindes findet dann bereits mit dem Pädagogenteam der zukünftigen Klasse statt und mit den anderen Eltern, deren Kind in die Klasse aufgenommen wurde. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben.

Die Schuleinführungsfeier ist am 19.08.2023 und der erste Schultag für alle Schüler ist der 21.08.2023.
Regelungen zur Schulaufnahme aus dem Th. Schulgesetz

"Die Vollzeitschulpflicht beginnt für alle Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern am 1. August desselben Jahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft der Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt. Die Schulpflicht beginnt mit der Aufnahme. Ein Kind, das am 1. August eines Jahres mindestens sechs Jahre alt ist, kann im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für die Dauer eines Schuljahres vom Besuch der Klassenstufe 1 der Grundschule zurückgestellt werden, wenn aufgrund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Der Antrag kann erst nach der schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule gestellt werden. Die Zurückstellung erfolgt durch den Schulleiter und darf nicht wiederholt werden."

Einschulung auch zum Schulhalbjahr an unserer Schule

Im Konzept unserer Schule ist die Flexibilisierung der Schuleingangsphase berücksichtigt. Das bedeutet, dass Schulanfänger auch zum Schulhalbjahr eingeschult werden können. Das bietet die Möglichkeit noch entwicklungs- bezogener handeln zu können. Voraussetzung für die Einschulung im Schulhalb- jahr (im Monat Februar) ist, dass das Kind im vorangegangenen Jahr am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt war. Sollten Sie, sehr geehrte Eltern, diesbezüglich Interesse oder Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an uns.